Die Sozietät MM-Rechtsanwälte zählt zu den traditionellen Kanzleien in der Stadt Germersheim und Umgebung. Seit nunmehr 25 Jahren sind die Rechtsanwälte Matthias Marz und Michael Münch mit ihrem Team für Ihre langjährig betreuten Mandanten im Rahmen einer bundesweiten Prozessvertretung in nahezu allen sich stellenden rechtlichen Fragen tätig. Fachvorträge, vor allem im Baurecht und Erbrecht, runden das Tätigkeitsbild zur Unterstützung der Mandanteninteressen regelmäßig ab.
Über unsBGH vollzieht Kehrtwende bei Schwarzarbeit
Mit Einführung des Schwarzarbeitsgesetzes im Jahre 2004 wurde klargestellt, dass Schwarzgeschäfte nichtig und unwirksam sind.
Noch mit einer Entscheidung aus dem Jahr 2008 meinte der BGH jedoch, dass der Bauherr gleichwohl
zumindest Mängelansprüche gegenüber dem Handwerker geltend machen könne. Dies hat der BGH allerdings mit
einer Entscheidung des Jahres 2013 aufgegeben.
Weiterhin galt nach BGH, dass der Bauherr einen vorausbezahlten Werklohn vom Handwerker nach den
Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zurückfordern könne, weil der Werkvertrag als
Schwarzgeschäft nichtig sei. Mit einer Entscheidung vom 11.06.2015 hat der BGH sich auch insoweit selbst
revidiert, d.h. vorausbezahlter Werklohn kann nicht zurückverlangt werden.
Damit ist die Kehrtwende des BGH vollzogen. Im Falle von Schwarzgeschäften sollen die Beteiligten in
keiner Weise den Schutz des Gesetzes in Anspruch nehmen können.
Schon im 3. Jahrzehnt widmen wir uns der Durchführung von Fachvorträgen und Fachseminaren, die zum Teil im gesamten süddeutschen Raum stattfinden. Ein Schwerpunkt bilden hierbei die baurechtlichen Seminare für Handwerker und Fachpublikum (Rechtsanwalt Marz) sowie erbrechtliche Vorträge zur Gestaltung der Vermögensnachfolge (Rechtsanwalt Münch).